AXA DATA
Hamerlinggasse 67
A-3003 Gablitz
Austria

AXA-DATA
Austria

Werner Schnoell
Fax/Tel .:  +43 2231 67144
Fax.:  +43 599 664 524 419
Handy: +43 699 104 34 133

zurück zur Startseite

AXA-DATA      Liefer- und Zahlungs-Bedingungen Nr. 4 vom 1.1.2000 

1) Allgemeines: 
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer,  vor allem uneingeschränkt in allen Punkten eines Angebots, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird, sowie bei schriftlichem, mündlichen oder telefonischen Bestellungen, sofern von den Geschäftspartnern nicht schriftlich festgelegte Abweichungen vereinbart wurden. Gegenteilige Erklärungen und ähnliche Bedingungen des Käufers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie von uns unwidersprochen bleiben. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen spätestens durch Annahme der Ware oder Leistung (Empfangsbestätigung eines Gegenscheines oder dergleichen). Im Zweifelsfall oder Streitfall unterwerfen sich die Vertragspartner der Rechtsprechung. 
2) Anfertigung von Software, Installation und Einschulung: 
Beauftragte Software bedarf der Festschreibung in einem vom Käufer oder von uns ausgestellten Pflichtenheft, das gemeinsam firmenmäßig zu zeichnen ist. Jede nachträgliche Änderung wird in Form eines Anbot vorgelegt, ist schriftlich zu beauftragen und wird separat verrechnet!  Die Installation auf dem Rechner des Käufers und die einmalige Schulung (3 h) erfolgen im Großraum Wien kostenlos. Im übrigen Staatsgebiet erbringen wir diese Leistung nach schriftlicher Beauftragung und gegen nachträgliche Verrechnung der angefallenen Kosten, wie Reise- oder Autospesen, Taggeld, Nächtigung etc. (Zufolge unserer hohen eigenen Kosten empfehlen wir Wien als Schulungsort vorzuziehen). 
3) Leistungen im Ausland: 
Wird eine im Ausland zu erfüllende Leistung angenommen, hat der Auftraggeber jedenfalls noch vor Antritt der Reise ein Akonto in von uns geschätzter Höhe zu erbringen. Er trägt die Reisekosten ab Wien/an Wien (Bahn-oder Kfz.) und kommt im Ausland für alle angemessenen Bedürfnisse wie Verpflegung, Nächtigung, einem eventuellen Schadensfall oder dergleichen in Eigenregie auf. Die aufgewendeten Spesen für Zeitaufwand (pro Person und Std. € 80.-- ab Wien/an Wien) werden dem Auftraggeber im nachhinein per Faktura angelastet (die Verrechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Akontos). 
4) Preis, Verpackung, Lieferzeit und Lieferart: 
Alle Anbote sind freibleibend, wobei die unverbindlichen Nettopreise (exklusive der Mehrwertsteuer) ab Lager Wien mit handelsüblicher Verpackung gelten. Gewünschte Sonderverpackung wird separat verrechnet. Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Soweit es uns möglich ist, wird bei Bestellung ein Termin bekanntgegeben. Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung (auch force majeur) sind Konventionalstrafe oder Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. 
Im Raum Wien vereinbarte Lieferung erfolgt frei Haus. Befindet sich der Lieferort in einem Bundesland oder im Ausland, hat der Käufer ab Lager Wien die Versand-, Transport- und Nebenkosten zu tragen. Speditionen (eventuell Transportversicherung) etc. sind vom Käufer direkt zu beauftragen. 
5) Gefahren-Übergang und Erfüllung: 
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferungen ab unserem Lager Wien auf den Käufer über auch wenn eine Rechnung hierfür noch nicht ausgestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Erfüllung einer Lieferungen mit einer Montage verbunden ist, bzw. deren Transport von uns durchgeführt oder organisiert wird. Bei einem, durch den Käufer verzögertem Abgang aus dem Lager Wien, geht die Gefahr mit dem Tag der schriftlich ergangenen Bereitstellung auf diesen über. Eine etwaige Lagergebühr wird separat verrechnet. 
6) Zahlungsbedingungen: 
Fakturen sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen ab Austellungsdatum ohne jedweden Abzug zur Zahlung fällig. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Wir halten uns die Option frei, bei Auftragsannahme eine nicht verzinsbare Anzahlungen (ohne Mehrwertsteueranteil) nach unserem Ermessen zu verlangen. Eine Zurückhaltung von Zahlungen, egal aus welchem Grund (z.B. Gewährleistung,) oder die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, auch wenn noch kein gegenständliches Gerichtsurteil ergangen ist.
7) Zahlungs-Verzug: 
Gerät der Käufer trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist in Zahlungsverzug oder stellt sich erst nach Abschluß des Vertrages heraus, daß Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, so sind wir berechtigt, einseitig und fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gelieferte und noch nicht bezahlte Ware, wo immer sie sich befindet, ist uns auch ohne gerichtliche Genehmigung auszufolgen. Es steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen, wobei wir berechtigt sind, durch Zahlungsverzug oder Warenrücknahme verursachte Spesen fordern zu können. Schadenersatzansprüche des Käufers aus dieser Vorgehensweise uns gegenüber sind ausgeschlossen. Im Falle der Überschreitung eines Zahlungstermins berechnen wir in gesonderter Belastung 2% Verzugszinsen pro Monat sowie alle Eintreibungskosten (Porti, Telefon, Mahnspesen, Inkassobüro, Anwalt etc.). Für jede einfache Mahnung gilt eine Bearbeitungspauschale von €  10.-- als vereinbart.
8) Eigentumsvorbehalt: 
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand sowie auf die vollständige Befriedigung unserer Forderungen aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften vor. Der Käufer hat  (auch nachträglich) den erforderlichen Formvorschriften (Unterzeichnung von Gegenscheinen, Empfangsbestätigungen oder dergleichen) zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer den Liefergegenstand weder verkaufen, noch verpfänden oder zur Sicherstellung übereignen! Bei Pfändung oder sonstiger Fremdinanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich (vorerst telefonisch, dann schriftlich) zu verständigen.
9) Gewährleistung-Mängelrüge bei Geräten und Software: 
Die gelieferte Ware (auch Software) ist sofort nach Empfang auf Unversehrtheit, bzw. funktionieren zu prüfen und Mängel sind uns unverzüglich, erst telefonisch, dann schriftlich anzuzeigen. Versicherungen und Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Tritt ein derartiger Schadensfall ein, entbindet er uns von einer Garantie, wobei unsere Forderungen an den Käufer voll bestehen bleiben. 
Die Gewährleistung (Garantie) beträgt in der Regel sechs Monate und beginnt zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ausnahme: Transportschaden). Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich darauf, nach unserer Wahl entweder die mangelhafte Ware oder Teile im Großraum Wien an Ort und Stelle zu ersetzen, bzw. zu verbessern oder, daß nach schriftlicher Mitteilung und unserem Einverständnis der Käufer auf seine Kosten die Ware an uns zur Nachbesserung bringt, bzw. sendet. Desgleichen bleibt es unserem Ermessen vorbehalten, Gutschrift wegen Wert-, bzw. Preisminderungen zu erteilen. Der Käufer ist auch bei Mängelrüge nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen, Preisänderungen oder Schadensersatzansprüchen jedweden Grundes zu begehren, außer wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 
Später auftretende Mängel werden nicht anerkannt, wenn die Garantie abgelaufen ist, wenn vorher Fremdeingriffe vorgenommen wurden oder Schäden durch mutwillige oder unsachgemäße Behandlung entstanden; wenn der Aufstellungort für EDV Geräte ungeeignet ist oder extreme Umwelteinflüsse einwirken konnten (Blitz, Strom, Feuchtigkeit, Staub etc.). 
Alle uns durch später auftretende Mängelbehebung vor Ort entstehenden Fracht bzw. Reise- oder Nächtigungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für diejenige Ware oder Teile, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der Gewährleistung, d.h. der Umfang unserer Haftung beschränkt sich ausschließlich nur für am Gegenstand unserer Leistung bezogene Schäden. Jede andere Art von Schadenersatzansprüchen ersteht dem Käufer nicht.
10) Waren-Rücknahme, Auftrags-Storno: 
Sollte Ihrerseits der Wunsch nach Warenrückgabe bestehen, (z.B. bei inzwischen eingetretener Illiquidität, Erweiterungen durch Neukauf, etc.), kann das nur in unserem Einverständnis erfolgen. Voraussetzung ist, daß der Zustand der Ware einen Weiterverkauf zuläßt. Bei Rücknahme oder Auftrags-Storno  (in ungeöffneter Originalverpackung) berechnen wir eine Manipulationgebühr von 10 % des Warenwertes. Bei unverpackter Ware (innerhalb von drei Monaten ab Lieferdatum), die keinerlei Abnützung aufweist, verrechnen wir eine Manipulationsgebühr von 25 % des Rechnungsbetrages. Rücksendungen haben frei Haus zu verfolgen.
11) Gerichtsstand: 
Für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Geschäftsfall ergebenden Streitfälle wird Wien als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
  

[Rechtswesen]